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   BSG, 25.09.2014 - B 5 R 188/14 B   

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BSG, 25.09.2014 - B 5 R 188/14 B (https://dejure.org/2014,30197)
BSG, Entscheidung vom 25.09.2014 - B 5 R 188/14 B (https://dejure.org/2014,30197)
BSG, Entscheidung vom 25. September 2014 - B 5 R 188/14 B (https://dejure.org/2014,30197)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 5 R 188/14 B
    Rügt der Beschwerdeführer, das LSG habe die Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) verletzt, so muss er in der Beschwerdebegründung (1) einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag bezeichnen, den das Revisionsgericht ohne weiteres auffinden kann, (2) die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, auf Grund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) die Tatumstände darlegen, die den Beweisantrag betreffen und weitere Sachaufklärung erfordert hätten, (4) das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angeben und (5) schildern, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG also von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können, wenn es das behauptete Ergebnis der unterlassenen Beweisaufnahme gekannt hätte (Senatsbeschluss vom 14.4.2009 - B 5 R 206/08 B - NJW 2010, 1229; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN und Nr. 21 RdNr 5).

    Merkmal eines solchen Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).

  • BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 5 R 188/14 B
    Rügt der Beschwerdeführer, das LSG habe die Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) verletzt, so muss er in der Beschwerdebegründung (1) einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag bezeichnen, den das Revisionsgericht ohne weiteres auffinden kann, (2) die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, auf Grund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) die Tatumstände darlegen, die den Beweisantrag betreffen und weitere Sachaufklärung erfordert hätten, (4) das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angeben und (5) schildern, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG also von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können, wenn es das behauptete Ergebnis der unterlassenen Beweisaufnahme gekannt hätte (Senatsbeschluss vom 14.4.2009 - B 5 R 206/08 B - NJW 2010, 1229; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN und Nr. 21 RdNr 5).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 5 R 188/14 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 42).
  • BSG, 25.04.2013 - B 13 R 29/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zeugenbeweis - Gehörsrüge - Rüge

    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 5 R 188/14 B
    Die Klägerin verkennt, dass die (wertende) Einschätzung der Leistungsfähigkeit gerade keine Bekundung selbst wahrgenommener Anknüpfungstatsachen ist, die Gegenstand des Zeugenbeweises sein können (vgl Senatsbeschluss vom 18.7.2013 - B 5 R 148/13 B - BeckRS 2013, 71851 RdNr 12 und BSG Beschluss vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - BeckRS 2013, 69165 RdNr 10; s auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 745).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 658/13
    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 5 R 188/14 B
    L 11 R 658/13 (LSG Baden-Württemberg).
  • BSG, 18.07.2013 - B 5 R 148/13 B
    Auszug aus BSG, 25.09.2014 - B 5 R 188/14 B
    Die Klägerin verkennt, dass die (wertende) Einschätzung der Leistungsfähigkeit gerade keine Bekundung selbst wahrgenommener Anknüpfungstatsachen ist, die Gegenstand des Zeugenbeweises sein können (vgl Senatsbeschluss vom 18.7.2013 - B 5 R 148/13 B - BeckRS 2013, 71851 RdNr 12 und BSG Beschluss vom 25.4.2013 - B 13 R 29/12 B - BeckRS 2013, 69165 RdNr 10; s auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 745).
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